Was sind die Pflichten einer Aufnahmeorganisation gegenueber dem Freiwilligen?

Alle Einrichtungen, die an der Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst als Aufnahmeorganisationen interessiert sind, müssen folgende Anforderungen erfüllen.

Unterkunft und Verpflegung
Jede Aufnahmeorganisation muss dem Freiwilligen eine angemesse Unterkunft zur Verfügung stellen und für seine Verpflegung sorgen, indem dem Freiwilligen Essensgeld ausgezahlt wird oder dieser kostenlos die Mensa/Kantine der Einrichtung nutzen darf.

Taschengeld
Die Aufnahmeorganisation muss dem Freiwilligen ein monatliches Taschengeld zahlen (der entsprechende Betrag wird komplett vom Programm JUGEND finanziert).

Sprachkurs
Es liegt in der Verantwortung der Aufnahmeorganisation, dem Freiwilligen die Moeglichkeit anzubieten, einen Sprachkurs zu besuchen. Dauer und Anzahl der Wochenstunden hängen von den Beduerfnissen und Fähigkeiten des Freiwilligen, den ihm uebertragenen Aufgaben und den Moeglichkeiten der Organisation ab.
Der Besuch eines Sprachkurs ist fuer den Freiwilligen kostenfrei und zählt als Arbeitszeit.

Tutor
Jede Aufnahmeorganisation muss einen Tutor ernennen, der direkt fuer das Training und die persoenliche Unterstuetzung des Freiwilligen zuständig ist und an den sich der Freiwillige wenden kann, sollte er Schwierigkeiten oder Probleme haben.

Oeffentliche Verkehrsmittel
Die Aufnahmeorganisation muss die Kosten fuer die Nutzung der oeffentlichen Verkehrsmittel uebernehmen, insofern der Freiwillige auf diese angewiesen ist, um zur Arbeitsstelle zu kommen.